Gesellschaftsrecht / Corporate Governance

Die Rechtsanwälte von Nieding + Barth beraten ihre Mandanten im kapitalmarktnahen Gesellschaftsrecht sowie bei Fragen zur Corporate Governance wie zum Beispiel:

  • Wahrnehmung von Aktionärsrechten, insbesondere in Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
  • Konzern Neu- und Umstrukturierungen
  • Verschmelzungen
  • Ausgliederung von Unternehmensbereichen
  • IPO/Börsengang in allen Segmenten der Deutsche Börse AG und bei den
    Regionalbörsen
  • Unternehmensverträge (zum Beispiel Beherrschungsverträge)
  • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
  • Corporate Governance-Beratung
  • Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen.

Rechtsanwalt Klaus Nieding nimmt die Rechte von Aktionären und Anlegern in der Ge-schäftsführung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DWS) wahr.
Im Rahmen der Tätigkeit von Nieding + Barth für die DSW nehmen unsere Anwälte von
Frankfurt aus Aktionärsrechte in rund 200 Hauptversammlungen pro Jahr wahr.

Rechtsanwalt Nieding ist weiterhin Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes e.V.
(DASB), Mitglied des Arbeitskreises Anlegerschutz bei der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht und Mitglied des Kapitalmarktforums der International Bar
Association.

Die Rechtsanwälte Peter Barth und Andreas Lang vertreten Anlegerinteressen als Vor-
stände des Deutschen Anlegerschutzbundes e.V. (DASB). Als Organe der DSW und des
DASB arbeiten unsere Anwälte in Fachgremien bei Gesetzesinitiativen mit, die Aktionärs-
und Anlegerrechte betreffen.