TELEKOM-PROZESS
Magenta hält die Justiz in Atem
Mit freundlicher Genehmigung der Gruner + Jahr AG & Co. KG
Vom 07.04.2008
Von Markus Hinterberger
17.000 Aktionäre, 2700 Klage und 914 Anwaltskanzleien. Das sind nur die nackten Zahlen um den größten Anlegerprozess der deutschen Geschichte, der an diesem Montag in Frankfurt am Main startet.
Der Telekom-Prozess ist in aller Munde, doch um was geht es eigentlich?
Am 18. November 1996 ging die Deutsche Telekom an die Börse. Im Rahmen einer beispiellosen Werbekampagne wurde die „T-Aktie“ für rund 15 Euro unters Volk gebracht. Damals kam der Begriff der „Volksaktie“ zum ersten Mal auf. Zigtausende Deutsche wollten dabei sein, denn mit sicheren Aktien fürs Alter vorzusorgen war neu und chic. Am 28. Juni 1999 folgte die zweite, am 19. Juni 2000 die dritte Emission der T-Aktie. Dass diese dritte Tranche, die für 63,50 Euro unters Volk ging, noch heute für einen solchen juristischen Wirbel sorgen würde, konnte auf dem Höhepunkt des New-Economy-Hypes niemand erahnen. Kein Jahr später hatte die Telekom die ersten Klagen im Haus. Kaum verwunderlich, denn binnen kürzester Zeit brach der Kurs der Aktie ein. Auch heute noch liegt der Kurs mit etwas über elf Euro weit unter dem Ausgabepreis. Die Suche nach Gründen begann. Der magentafarbene Riese soll falsche Angaben im Prospekt zur dritten Aktientranche gemacht haben. Der Verdacht begründete sich in der Übernahme des US-Konkurrenten Voicestream, die 2001 knapp 40 Milliarden Euro verschlungen hatte. Bereits im Juni 2000 soll der Handel mit den Amerikanern unter Dach und Fach gewesen sein. Ein Umstand, der eigentlich im Prospekt hätte erwähnt werden müssen, so der Tenor der Kläger.
Ob das Management schon ein knappes Jahr vor dem Voicestream-Deal über genaue Zahlen und Fakten Bescheid wusste, ist bislang noch unklar. Die Beweislast liegt bei den Klägern, kein leichtes Unterfangen, wie Anlegeranwälte einhellig versichern.
Welche Immobilien spielen im Telekom-Prozess eine Rolle?
Bei der Immobilienbewertung liegt der zweite Klagepunkt gegen das ehemalige Staatsunternehmen. Im Prospekt soll die Telekom den Wert tausender Geschäfts- und auch Wohnräume zu hoch angegeben haben. Einige Kläger gehen sogar davon aus, dass bei der Bewertung der Immobilien bereits in den Geschäftsberichten zwischen 1995 und 1997 getrickst wurde. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, hätte sich die Telekom nicht nur einem Prospektvergehen sondern auch des Kapitalanlagebetrugs schuldig gemacht. Bis diese Frage jedoch geklärt ist, werden wahrscheinlich noch Jahre ins Land ziehen. „Um eine ordentliche Bewertung hinzubekommen, müsste die Immobilien ex ante, also rückwirkend für den damaligen Zeitpunkt taxiert werden“, sagt der Anwalt Klaus Nieding. Keine leichte Aufgabe und verbunden mit einer Menge zusätzlichem Konfliktpotenzial.
Warum findet der Prozess erst jetzt statt?
Die ersten Klagen gegen die dritte Emission der Telekom datieren aus 2001, das erste mündliche Verfahren aus 2004. Dadurch, dass immer mehr Kläger ihre Chance auf Entschädigung nutzen wollten, wuchs deren Zahl beständig. Das Instrument einer Sammelklage nach US-Vorbild, bei der ein großer Anleger den Prozess führt und weitere Anleger sich per Erklärung beteiligen können, gibt es in Deutschland nicht. Um jedoch der Masse von inzwischen 17.000 Klägern und 2700 Klagen Herr zu werden, schuf der Bund 2005 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Danach muss das Gericht in Frankfurt nur eine ausgewählte Klage bearbeiten. In Namen dieses einzelnen Aktionärs werden nun vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechts- und Sachfragen geklärt, die auch alle anderen Kläger betreffen.
Wie könnte der Prozess enden?
Schon im Jahr 2005 mussten sich die Bonner in den USA zur Immobilienbewertung verantworten. Damals kam es zu einem Vergleich zwischen der Telekom und ihren amerikanischen Anlegern. Das Unternehmen zahlte 120 Millionen Dollar und die Sache war bereinigt. In Deutschland will sich die Telekom bislang auf keinen Vergleich einlassen, trotz eines Streitwerts von „nur“ 80 Millionen Euro. Sollte die Klägerseite einen Fehler im Prozess feststellen, würde der Aktionär des Musterverfahrens die Differenz zwischen dem Ausgabepreis der Aktie und ihrem heutigen Wert erstattet bekommen, rund 1,2 Millionen Euro. In diesem Fall rechnen die Anlegeranwälte damit, dass die Telekom vor den Bundesgerichtshof zieht. Sollten die Aktionäre dort ebenfalls Recht bekommen, kämen alle 2700 Klagen zurück nach Frankfurt und müssten analog zum Musterverfahren verhandelt werden. Zwar sind bis Ende Mai 17 Verhandlungstage angesetzt, aber mit einem raschen Ende rechnet keiner der Beteiligten. Für den DAX-Konzern wird es teuer, vom Imageschaden ganz zu schweigen.
Telekom und kein Ende?
Der Streitpunkt der Immobilienbewertung wird die deutsche Justiz und Scharen von Sachverständigen noch Jahre in Atem halten. Doch damit nicht genug, denn auch der Prospekt zur zweiten Emission der T-Aktie steht im Verdacht, mit falschen Zahlen und Fakten bestückt gewesen zu sein. |