FINANZKRISE
Staatsanwaltschaft ante portas

Mit freundlicher Genehmigung der Gruner + Jahr AG & Co. KG

Vom 17.06.2008

Von Markus Hinterberger

Aktionäre der gebeutelten Deutschen Industriebank IKB vermuten, dass die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur die Mittelstandsbank gestützt hat, obwohl sie um deren enorme Kreditrisiken wusste. Nun sollen die Behörden ermitteln.

Am 30. Juli 2007 war die US-Immobilienkrise endgültig in Deutschland angekommen. Nachdem die West LB und Sachsen LB Milliarden abschreiben mussten, verkündete nun auch die IKB, einst Sinnbild für eine grundsolide Mittelstandsbank, dass auch sie über eine ganze Reihe fauler Kredite in ihrem Portfolio verfügte. Am gleichen Tag verlängerte die Finanzagentur des Bundes die Kreditlinie der Bank um weitere elf Monate. Zufall? Für zahlreiche Aktionäre der IKB und die Anlegerrechtskanzlei Nieding und Barth keineswegs. Am Dienstag erreichte die Staatsanwaltschaft Berlin eine entsprechende Strafanzeige. Nach Ansicht von Anwalt Klaus Nieding bestehe der Anfangsverdacht der Veruntreuung aufgrund der zeitlichen Nähe der Ad-hoc-Mitteilung und der Verlängerung der Kreditlinie durch die Finanzagentur. Hätte die Finanzagentur bereits vor der Kreditverlängerung über die Schieflage gewusst, hätte er so nicht handeln dürfen.

Ein Strafverfahren würde Schadensersatzklagen erleichtern.
Aus Sicht der Anleger kann ein mögliches Strafverfahren ganz gleich wie es endet, ein Gewinn sein. Die Kanzlei Nieding erhält im Zuge des Verfahrens Zugang zu Informationen, die auch bei einer späteren Schadensersatzklage genutzt werden könnten, erklärt der Anwalt. Ein solches Verfahren steht bereits seit längerer Zeit im Raum, denn der Aktienkurs der Mittelstandsbank hatte sich kurz nach der Ad-hoc-Mitteilung halbiert und war seitdem immer weiter abgerutscht. Erst als der Staat über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beherzt eingriff, konnte die Bank gerettet werden. Heute kostet das Papier rund 3,60 Euro. Vor einem Jahr notierte es noch beim achtfachen diesen Wertes. Der Frankfurter Wirtschaftsrechtler hofft durch die Informationen, die eine behördliche Ermittlung zutage fördern würde, die Schadensersatzansprüche seiner Mandanten erfolgreicher vertreten zu können. Wie der Telekom-Prozess zurzeit eindrucksvoll zeigt, gestalten sich solche Prozesse von Anlegern gegen Konzerne meist sehr schwierig.

Neben den Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, wollen einige Aktionäre auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einschalten. Deutschlands oberste Bankenaufseher könnten ebenfalls prüfen, ob Ende Juli 2007 bei der Düsseldorfer Bank alles mit rechten Dingen zugegangen ist.