BaFin stellt Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG fest -
Keine Auswirkungen für Inhaber von Lehman-Zertifikaten !

Frankfurt am Main, 28.10.2008

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am Dienstag
offiziell den Entschädigungsfall bei der Lehman Brothers Bankhaus AG
festgestellt. Das bedeutet, dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen
dafür gegeben sind, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
(EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann. Dies umfasst allerdings nur
die Einlagen von Kunden der Lehman Brothers Bankhaus AG, nicht die
Zertifikate, die im wesentlichen von der Lehman Brothers Treasury Co. B.V.,
Amsterdam/Niederlande, emittiert und der Lehman Brothers Holdings Inc.
garantiert wurden.

"Die jetzige Feststellung des Entschädigungsfalles seitens der BaFin ändert
damit nichts daran, dass jeder Inhaber von Lehman-Zertifikaten seine
Rechtsansprüche selbst durchsetzen muss. Dies betrifft vor allem etwaige
Schadenersatzansprüche gegen die jeweilige anlageberatende Bank", so der
Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding, dessen Kanzlei Nieding + Barth bis
dato rund 900 Inhaber von Lehman-Zertifikaten vertritt.

"Aufgrund der laufenden kurzen Verjährungsfristen sollten sich Anleger durch
die jetzige Ankündigung der BaFin nicht in falscher Sicherheit wiegen,
sondern zeitnah etwaige Ansprüche sorgfältig überprüfen. Die BaFin musste
den Entschädigungsfall für die Kundeneinlagen der deutschen Lehman Brothers
Bankhaus AG formell feststellen, da die im Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach
Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist."

Nieding fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung erneut dazu auf,
genauestens zu überprüfen, ob nicht im Rahmen einer Inanspruchnahme des
staatlichen Bankenrettungspaketes die jeweiligen Banken verpflichtet werden,
ebenfalls für eine Entschädigung derjenigen Inhaber von Lehman-Zertifikaten
zu sorgen, die die Zertifikate auf Vermittlung der betreffenden Bank
erworben haben. "Es kann nicht sein, dass der Staat Gelder des Steuerzahlers
ausgibt und bestimmte Restriktionen damit verbunden sind wie die Deckelung
der Vorstandsgehälter, die vielen tausend Inhaber von Lehman-Zertifikaten
aber auf ihrem Schaden sitzen bleiben sollen. Angesichts der Tatsache, dass
über 80 % der über 900 Mandanten unseres Hauses im Rentenalter sind, haben
die Beteiligten insofern eine besondere Verpflichtung", so Anlegeranwalt
Nieding in Frankfurt am Main.