Weitere Banken kaufen illiquide Auction Rate Securities zurück
Nachdem der Generalstaatsanwalt des Staates New York (U.S.A.) am 07. August 2008 mit der Citigroup einen Vergleich über den Rückkauf von illiquiden Auction Rate Securities abgeschlossen hat, folgten nun ähnliche Vergleiche mit der schweizerischen UBS sowie JP Morgan Chase & Co. und Morgan Stanley. Danach haben sich die Banken verpflichtet die betreffenden Papiere bis zum Jahresende zurückzukaufen. Die Vergleiche betreffen die Forderungen von mehr als einhunderttausend Anlegern mit einem Volumen von mehr als 30 Milliarden US-Dollar
Darüber hinaus haben sich die Banken verpflichtet, Verluste aus dem Verkauf der Auction Rate Securities zu erstatten und sich einem Schiedsverfahren hinsichtlich möglicher weiterer Schäden zu unterwerfen.
Sollten Sie über Auction Rate Securities in ihrem Depot verfügen bzw. verfügt haben, sollten Sie Ihre depotführende Bank hinsichtlich der Rückabwicklung bzw. Schadensregulierung zeitnah ansprechen. Sollten Anfragen Ihrerseits fruchtlos verlaufen, ist die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft über ihre Kooperationspartner in der Lage, Ihre Forderungen gegenüber der Citigroup geltend zu machen. Zu klären ist in diesem Zusammenhang, ob alle der abgeschlossenen Vergleich auch zugunsten deutscher Anleger verbindlich sind und wie der Rückkauf bzw. die Entschädigung abzuwickeln sind.
Da ein Verkauf der Auction Rate Securities nach dem 07.02.2008 nicht mehr möglich war, hätte Ihre Bank Sie spätestens nach dem 07.02.2008 über diesen Umstand aufklären müssen. Ist dies nicht erfolgt, kommen ebenso Schadenersatzansprüche gegen Ihre anlageberatende Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung in Frage."
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