Hypo Real Estate:
Informationen für geschädigte Kapitalanleger
Wir vertreten gegenwärtig die Rechte für über 100 Mandanten mit einem Schadensvolumen von weit mehr als 10 Mio. Euro.
Nach unserer Ansicht können die Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Hypo Real Estate AG ("HRE") wegen falscher, fehlerhafter, unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Kapitalmarktinformationen gemäß § 37 b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie wegen fehlerhafter Ad hoc-Meldung gemäß § 37 c WpHG geltend machen.
Ferner bereiten wir die Wahrnehmung von Aktionärsrechten unserer Mandantschaft in der nächsten Hauptversammlung der HRE vor. Hierzu zählen etwa die Beantragung einer Sonderprüfung nach § 142 Aktiengesetz sowie die Beantragung der Bestellung eines Besonderen Vertreters zur Geltendmachung entsprechender Schadenersatzansprüche gemäß § 147 Aktiengesetz. Für die Durchsetzung eines Sonderprüfers ist in der Hauptversammlung die Zustimmung von 1 % des Grundkapitals bzw. die Zustimmung von Aktionären mit Aktien im Nominalwert von 100.000 EUR ausreichend.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Vorstand der HRE in allen öffentlichen Verlautbarungen im Jahr 2007 die für die HRE bestehenden Risiken aus bzw. im Zusammenhang mit der US-Immobilienkrise stets negiert oder als unwesentlich dargestellt hat, ist es schwer vorstellbar, dass jetzt sozusagen plötzlich und unerwartet, quasi "über Nacht", der nun bekannt gegebene Wertberichtigungsbedarf in einer Größenordnung von 390 Millionen EUR mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bilanz der HRE entstanden bzw. erkannt worden ist. Insoweit drängt sich bei unbefangener Betrachtung der Verdacht der "Schönrednerei" auf.
Immerhin hieß es in einer Presseinformation der HRE vom 03.08.2007 :
"Die Hypo Real Estate Group bestätigt auch Ihre bisherige Aussage, aus der Krise um die US-Subprime keine negativen Belastungen zu erwarten. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung betreibt die Gruppe direkt weder Finanzierungen noch Risikonahmen im Subprime Segment.
Unsere CDO Investments haben keinen direkten Bezug zu Subprime.
Die Hypo Public Finance Bank hat US-CDOs von ungefähr 300 Millionen EUR, von denen über 90 % AAA geratet sind. Darüber hinaus hat die Hypo Real Estate Bank AG ein noch aus der Zeit vor der Abspaltung resultierendes CDO Altportfolio von 1,2 Mrd. EUR. Aus mittlerweile erfolgten Assettäuschen ergeben sich bei 16 % des Volumens indirekte Beziehungen zu Subprime Sicherheiten. Diese stammen jedoch nur mit 5 % aus den Jahren 2006 und 2007. Die Gruppe rechnet daher aufgrund der aktuellen Marktentwicklung nicht mit Belastungen.
Selbst wenn es zu einem vollständigen Zusammenbruch des Subprime Marktes käme, wäre dies im Rahmen unserer kalkulierten Risikovorsorge mehrfach abgedeckt."
[Hervorhebungen durch den Unterzeichner]
Im Halbjahresbericht der HRE zum 30.06.2007, der nach dem 17.08.2007 veröffentlicht wurde, wird auf S. 25 zur "unternehmensspezifischen Lage" ausgeführt :
"Bezüglich der Chancen und Risiken wird auf die Beschreibungen im Prognosebericht des Geschäftsberichts 2006 verwiesen. Die Abschwächung des US-amerikanischen Wohnungsbaumarktes hat die Hypo Real Estate International rechtzeitig antizipiert. Daher liegt hierin kein wesentliches Risiko. Die durch die US subprime Krise ausgelöste Nervosität der Finanzmärkte kann zu einer veränderten Nachfragesituation führen. Die Hypo Real Estate Bank International hat hierauf jedoch frühzeitig im Rahmen der Risikosteuerung reagiert."
[Hervorhebungen durch den Unterzeichner]
Selbst in einer Presseinformation der HRE vom 07.11.2008 zur Vorlage der 9-Monats-Zahlen wurden ebenfalls keine wesentliche Verschlechterung der Risikoeinschätzung im Zusammenhang mit der Subprime-Krise und insgesamt positive Aussichten vermeldet. Wörtlich heißt es darin :
"Hypo Real Estate Group nach neun Monaten 2007 voll auf Kurs - Bereinigtes Ergebnis vor Steuern auf Stand-alone-Basis [also ohne Berücksichtung der Sondereffekte aus der Depfa-Aquisition, Anm. durch den Unterzeichner] mit 527 Millionen EUR um 22 % über Vorjahresniveau - Georg Funke [Vorsitzender des Vorstandes der HRE, Anm. durch den Unterzeichner] : "Hypo Real Estate geht aus jüngster Marktkrise gestärkt hervor"."
[Hervorhebungen durch den Unterzeichner]
Im Zwischenbericht zum 30.09.2007 selbst, der zusammen mit der vorstehend erwähnten Presseinformation am 07.11.2007 veröffentlicht wurde, heißt es auszugsweise :
"Die seit Sommer andauernde Krise des US-amerikanischen Marktes für Wohnungsbaufinanzierungen von geringer Bonität (Subprime) hat die Finanz- und Kapitalmärkte weltweit belastet. Um es an dieser Stelle noch einmal klar zu betonen : Die Hypo Real Estate Group betreibt keine Finanzierungsgeschäfte für Privatanleger in den USA. [...Es folgen Ausführungen zur Übernahme der DEPFA und das dies trotz der schwierigen Marktlage gelungen sei]. Auch deshalb können wir mit Fug und Recht feststellen, dass wir aus der Krise des Marktes gestärkt hervorgegangen sind. [...]"
[Hervorhebungen durch den Unterzeichner].
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gemäß § 91 Aktiengesetz verpflichtet sind, ein Risikomess- und -steuerungssystem im Sinne eines "Frühwarnsystems" aufzustellen und zu unterhalten, welches unverzüglich börsentägliche entsprechende Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat meldet. Soweit sich die unternehmensinternen Kontrollinstrumente als nicht den vorstehenden Anforderungen des § 91 Aktiengesetz entsprechend erweisen, gefährdet der Vorstand damit das uneingeschränkte Testat des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss und macht sich darüber hinaus selbst schadenersatzpflichtig. Soweit das "Frühwarnsystem" entsprechende Risiken identifiziert und die Organe entsprechend informiert hat, dies aber entweder nicht hinreichend zur Kenntnis genommen oder rechtzeitig öffentlich gemeldet worden ist, können ebenfalls Schadenersatzansprüche der AG gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestehen, vgl. §§ 93, 116 AktG.
Die betroffenen Inhaber von Wertpapieren der Hypo Real Estate AG (nicht nur Aktien, sondern auch sonstige Wertpapiere), die diese im Zeitraum zwischen dem 03.08.2007 und dem 14.01.2008 gekauft haben, können sich zur Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche mit uns in Verbindung setzen. |