Keine Absolution für den HRE-Vorstand
Nieding + Barth kündigt weitere Schritte an
BaFin prüft eine Pflichtverletzung der Ad-Hoc Veröffentlichung
Frankfurt am Main, 28. Mai 2008
Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktien-
gesellschaft sieht das Votum der Hypo Real Estate - Hauptversammlung zur Entlastung des Vorstandes nicht gerechtfertigt. "Unserer Ansicht nach gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, dem Vorstand der HRE eine Absolution zu erteilen", betont Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Gründer von Nieding + Barth. "Unsere Mandanten vermuten nach wie vor eine Unterlassung der Veröffentlichungspflicht durch die HRE." Die Tatsache, dass die BaFin zum selben Sachverhalt Ermittlungen anstellt, unterstützt die Zweifel. Aktuell prüft die BaFin einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen, der so genannten Ad Hoc-Pflicht (Az. WA 22-Wp 5215-90001533-2008/0001). "Wir begrüßen die Untersuchung der BaFin", sagt Nieding und fährt fort: "Um unnötige Kosten für unsere Mandanten zu vermeiden, werden wir die anstehenden, weiteren rechtlichen Schritte nach Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse der BaFin einleiten. Im Falle einer Bestätigung durch die BaFin würde dies unseren Antrag zusätzlich stützen."
Bisher sammelte die Kanzlei die erforderlichen Stimmen für ein Minderheitsvotum ein, um die Bestellung eines Sonderprüfers vor Gericht zu beantragen. Ziel des Antrages ist es, festzustellen, ob die HRE Aktionäre und Interessenten hinsichtlich des HRE-Engagements in US Subprime-Hypotheken falsch informiert hat und den Aktionären aufgrund des absehbaren Wertverfalls der Aktie damit Schadensersatzansprüche zustünden.
Grund für dieses Vorgehen ist die Wertberichtigung des Unternehmens aus seinem US CDO-Portfolio infolge der Subprime-Krise in Höhe von 390 Mill. Euro, von denen 295 Mill. Euro ergebniswirksam wurden, und dem daraus resultierenden Kurseinbruch der HRE-Aktie. Bis zu den Wertberichtigungen im Januar wies Vorstandschef Funke jedoch regelmäßig darauf hin, dass die HRE im Subprime-Segment weder Finanzierungen noch Risikonahmen betreibe und damit ihre CDO-Investments keinen direkten Bezug zu Subprime hätten. Die HRE habe daher aus der Subprime-Krise keine negativen Belastungen zu erwarten. Seitdem das Institut ihr Ergebnis nach unten korrigieren musste, prüfen die Anwälte der Kanzlei im Mandantenauftrag Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen die Bank, den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Über Nieding + Barth:
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ("Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine "Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger". Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten.
Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Ferner ist er Präsident des DASB Deutscher Anlegerschutzbund e.V. sowie Mitglied weiterer führender Anlegerschutzgremien. Für das renommierte Wochenmagazin "WirtschaftsWoche" (16/08) ist er "Primus, wenn es um börsennotierte Gesellschaften und das Geschehen
auf den Hauptversammlungen geht."
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