Swaps: Deutsche Bank muss Schadenersatz leisten

08.01.2009 | wmd-brokerchannel.de

Mangelnde Transparenz bei der Beratung

Unter vorstehender Überschrift berichtet wmd-brokerchannel.de, dass die Deutsche Bank nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt für ein Zinswetten-Geschäft (Swap) an einen institutionellen Investor Schadensersatz in Höhe von 371.250 Euro plus Zinsen zahlen muss. Die Richter wurden von den Anwälten der PiaProtectInvestAlliance, einem Joint Venture von Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte, anhand einer Schulungsaufzeichnung für den Bankbetrieb von einer nicht transparenten Kundenberatung überzeugt. Der Aufhebungsvertrag kam so zustande, der dem Investor Ansprüche aus dem verlustreichen Swap-Geschäft gegenüber der Bank entziehen soll.

Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesallschaft Nieding + Barth, fasst den Fall folgendermaßen zusammen: „Das Urteil gegen die Deutsche Bank ist ein weiterer Erfolg unserer Swap-Mandanten. Es stünde den Banken gut zu Gesicht, sich ihrer Verantwortung für den Vertrieb dieses zum Teil existenzgefährdenden Produkts an mittelständische Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen im Sinnen von streibeendenden Vergleichen zu stellen, anstatt weiter auf den Instanzenzug zu setzen, auch vor dem Hintergrund des aktuellen Kapitalmarktumfeldes.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.