Aktionärsvertreter prüfen Verfassungsbeschwerde wegen HRE-Gesetz
18.02.2009
Auszugsweise heißt es in dem Artikel von Reuters, dass Aktionärsvertreter mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Übernahmegesetz der Bundesregierung für angeschlagene Banken wie die Hypo Real Estate drohen. Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sagte zu Reuters am Mittwoch: "Sollte es bei der Münchener Immobilienbank zu einer Enteignung kommen, ohne andere aktienrechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, sei dies ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes. Der normale Weg ist der einer Kapitalerhöhung, über die der Bund die Kontrollmehrheit erlangen könnte". Die DSW prüfe daher eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Die Bundesregierung brachte Kreisen zufolge am Mittwoch das Gesetz auf den Weg, das eine Enteignung als "ultima ratio" bezeichnet. Andere Maßnahmen zur Rettung der Bank und zur Übernahme staatlicher Kontrolle hätten absoluten Vorrang, hieß es in Regierungskreisen.
Nieding kritisierte die Enteignungsmöglichkeit als "herben Schlag in Richtung Rechtssicherheit" für alle Aktionäre. "Das ist ein fatales Signal für Investoren in Deutschland und weltweit", sagte der DSW-Experte. Die Bundesregierung dürfe nicht vergessen, dass an der Hypo Real Estate nicht nur der US-Finanzinvestor JC Flowers beteiligt sei, sondern auch zahlreiche weitere Aktionäre. Für den Fall einer Enteignung sagte er weitere Gerichtsverfahren voraus - und zwar im Streit um eine angemessene Entschädigung der Anteilseigner.
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