Berufungsverfahren für Porsche-Dachgesellschaft gestartet

STUTTGART/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der juristische Mehrfrontenkampf um die Folgen der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und Porsche ist am Mittwoch in eine neue Runde gegangen. Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht trafen Anlegerschützer und die Dachgesellschaft des Sportwagenbauers aufeinander. Der 20. Zivilsenat klärt in dem Berufungsverfahren, ob die Aufsichtsratsentlastung der Porsche Automobil Holding SE für das Geschäftsjahr 2008/2009 rechtens war. Ob die Entscheidung noch am Mittwoch fällt, war zu Prozessbeginn unklar.

Hintergrund sind Vorwürfe von Anlegern, die sich durch Porsches gescheiterten Übernahmeversuch bei Volkswagen um viel Geld gebracht sehen. Schon während der Hauptversammlung Anfang 2010 war vergeblich beantragt worden, die Entlastung des Aufsichtsrates zu verschieben, da die Staatsanwaltschaft gegen frühere Porsche-Vorstände ermittelte. Es folgte der Klageweg, der diesen Mai einen Etappensieg für Porsche brachte, als das Landgericht Stuttgart der Holding in erster Instanz Recht gab. Die jetzige Berufung ging dann vor das Oberlandesgericht.

Einer der in dem Fall aktiven Anwälte ist Klaus Nieding, Experte für Banken- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt. Er sagte der dpa vor der Verhandlung, dass es in diesem Fall nicht um Geldforderungen gehe, sondern rein um die aktienrechtliche Klärung der Entlastung des Aufsichtsrates. Gleichwohl könne der Fall durchaus Signalwirkung entfalten: Sollte die Berufung das erste Urteil einkassieren, wäre das für Porsche 'eine gelb-rote Karte', sagte Anwalt Nieding.