WM-Seminar
Update Anlageberatungshaftung
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19. Februar 2009
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
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Referenten
RiLG Gerold Kurz
RA Klaus Nieding
RA Hanno Teuber
Referenten
RiLG Gerold Kurz war von 1985 bis 2001 als Rechtsanwalt in Bad Homburg mit dem
Tätigkeitsschwerpunkt „Wirtschaftsrecht“ hauptsächlich im Rahmen der Betreuung kleinerer
und mittelständischer Unternehmen tätig. 2001 nahm er die Tätigkeit als Richter auf, zunächst beim LG Wiesbaden, dann beim AG Hochheim. Seit April 2004 ist er Beisitzer in einer der
beiden Spezialkammern des LG Frankfurt für Wertpapiergeschäfte.
Herr Kurz war 1999 – 2002 Dozent für Zivilrecht an der FH Mainz.
Klaus Nieding ist Rechtsanwalt und Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktien-gesellschaft, die laut JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien zur Spitzengruppe der drei
führenden Kanzleien im Bereich Anlegerschutz zählt und seit über 12 Jahren die Rechte
privater und institutioneller Kapitalanleger vertritt. Herr Nieding war von 1993 bis 2000
zunächst als Syndikus der Allianz Kapitalanlagegesellschaft, dann als Rechtsanwalt in den Sozietäten Gaedertz Rechtsanwälte sowie Woedtke, Reszel & Partner tätig. Seit 1994 ist er Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. und seit 2000 Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes e.V. Tätigkeitsschwerpunkte sind sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen und Kapitalmarktrechts sowie die Beratung bei der Vorbereitung
und Durchführung von Hauptversammlungen.
RA Hanno Teuber arbeitet in der Abteilung Zentraler Stab Recht der Commerzbank AG, Frankfurt. Er ist zuständig für Anlageberatungshaftung im Wertpapiergeschäft sowie in der Vermögensverwaltung. Herr Teuber ist als Referent und Autor zu diesen Themen
ausgewiesen.
Zielsetzung
Die derzeit andauernde Finanzkrise hat nicht nur Bankbilanzen kräftig durcheinander gewirbelt sondern auch zahlreiche Sparerdepots in Mitleidenschaft gezogen. Überwunden geglaubte
Risiken (Stichwort: Emittentenrisiko) realisierten sich. Zahlreiche Anleger fühlen sich durch
ihren Anlageberater schlecht beraten.
Genau hier greift dieses Seminar an. Es will Ihnen die aktuelle Rechtsprechung zur Anlageberatungshaftung erläutern und Ihnen wertvolle Tipps für den Instanzenzug geben. Gleichzeitig sollen die Pflichten einer Bank bei der Anlageberatung herausgearbeitet und
wertvolle Tipps für die tägliche Arbeit gegeben werden. Darüber hinaus wird anhand von praktischen Fällen die Praxis der „Anlegerschutzprozesse“ erläutert.
Ein Seminar, das der Vertiefung und der Auffrischung des eigenen Kenntnisstands dient sowie Tendenzen in der Rechtsprechung und neue Erkenntnisse zum Bereich Anlageberatungs-
haftung vermittelt. Anregungen für die anwaltliche Praxis werden dabei nicht zu
kurz kommen!
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an Syndizi, Rechtsanwälte und Juristen, die
sich mit Fragen rund um die Anlageberatung beschäftigen.
Mehr Information 
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