In den vergangenen Jahren hat das Bank- und Kapitalmarktrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Gründe sind unter anderem die Entwicklung immer komplexerer Anlagevehikel, die kürzer werdenden zeitlichen Abstände zwischen den Finanz- und Wirtschaftzkrisen sowie die damit verbundene steigende Insolvenzgefahr auch für Aktiengesellschaften.
Das Spektrum des Bank- und Kapitalmarktrechts ist sehr breit. Es reicht von der fehlerhaften Anlageberatung über Prospekthaftungsansprüche und Shareholder Activism bis hin zur Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzfall.
Hier einige Beispiele für von der Kanzlei Nieding + Barth im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht betreute Mandate für institutionelle Investoren und/oder Privatanleger:
Massenverfahren
Shareholder Activism
Geschlossene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds
Unternehmerische Beteiligungen
Vertretung im Insolvenzrecht
Banken und Sparkassen
Grauer Kapitalmarkt